Tiertestament

Sie haben ein Tier und möchten, dass es nach Ihrem Tod gut versorgt wird? Dann ist es ratsam, es auf jeden Fall SCHRIFTLICH festzuhalten, damit Ihre ERBEN wissen, was SIE nach Ihrem Tod möchten.

Leider gibt es immer wieder den Fall, dass die Kinder sich über das vererbte Geld und evtl. die Immobilien freuen, aber was ist mit Ihrem TIER ?? Oftmals wird es eingeschläfert oder in ein Tierheim abgeschoben.

Damit IHR TIER nicht hinter Gittern enden muss, informieren Sie sich vor Ort über eine nette Unterkunft für Ihr Tier, wo es bis zum Lebensende bleiben darf oder wenn es noch jung ist, sehr gut an neue Dosenöffner vermittelt wird. Nur so vermeiden Sie, dass Ihr Tier einfach entsorgt wird und nur die rücksichtslosen Erben Ihren Nachlass bekommen.
Damit Ihr Tier jedoch finanziell abgesichert ist, wäre es sinnvoll, wenn Sie ein Testament zu Gunsten des Vereins o. ä. machen, da Sie IHR TIER NICHT ALS ERBE einsetzen können. Weiter unten finden Sie Beispiele für eine Klausel im Testament.

Wer die Möglichkeit hat hinter die Kulissen des Vereins zu schauen, der wird mit Hochachtung den ständigen Kampf des Vorstandes und der Vereinsmitglieder um die ständige finanzielle Grundlage des Tierheims verfolgen.

So manches Tierheim wäre schon am Ende gewesen, wenn es nicht Menschen gäbe, die Spenden für die Tiere über ihren Tod hinaus den Tieren zugute kommen ließen. Diese Menschen setzen Tierheim und Tierschutzvereine als ihre Erben ein. Ein Testament kann entweder vor einem Notar als sogenanntes öffentliches Testament errichtet werden oder handschriftlich als eigenständiges Testament aufgesetzt werden. Eine mit der Schreibmaschine oder einem Computer getippte letztwillige Verfügung mag zwar leserlich sein, ist aber ungültig.
Die Abfassung eines solchen Testaments ist nicht schwer, aber ein paar Formalitäten sind schon zu berücksichtigen:

- das Testament muss handschriftlich erstellt und eigenhändig unterschrieben werden (mit Datum und Ortsangabe)

- der Erbe muss genau bezeichnet werden z. B. Tierparadies am Kanal e.V. (Tiere selbst können nicht erben!)

- liegen mehrere Testamente vor, so ist das letzte rechtsgültig

Um sicher zu gehen, dass der letzte Wille auch erfüllt wird, sollte das Testament beim Amtsgericht hinterlegt werden. Dort wird es dann zu gegebener Zeit eröffnet und die dort genannten Personen werden von Amts wegen über den sie betreffenden Inhalt unterrichtet. Falls auch Sie nach Ihrem Tod Tieren in Not helfen möchten, nachfolgend einige Testamentsvorschläge: Falls Sie alleinstehend sind und kein eigenes Tier haben:

Mein Testament
Hiermit bestimmte ich, Fritz Mustermann, geboren am 01.01.1900, wohnhaft in Musterort, Musterstrasse 1a; zu meinem Alleinerben über meinen gesamten Nachlass den Tierschutzverein "Tierparadies am Kanal e.V.", der mein Vermögen für seine satzungsgemäßen Aufgaben zu verwenden hat.
Musterort, den ... (Datum)
Unterschrift
Fritz Mustermann

Für Eheleute, die kein eigenes Tier haben (Berliner Testament):
Unser Testament
Wir setzen uns gegenseitig zum Alleinerben ein. Erbe des Längstlebenden ist der Tierschutzverein "Tierparadies am Kanal e.V. ", der den Nachlass für seine satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden hat.
Musterort, den ... (Datum)
Unterschrift Ehefrau
Helga Mustermann, geb. Müller
Musterort, den ... (Datum)
Unterschrift Ehemann
Fritz Mustermann

Anmerkung:

Falls Sie auch Ihre eigenen Tiere nach Ihrem Tod versorgt wissen wollen:
Der Erbe, Tierschutzverein "Tierparadies am Kanal e.V.", hat die Auflage zu erfüllen, meine Tiere so schnell wie möglich in liebevolle Hände abzugeben und deren Wohlergehen regelmässig zu überprüfen bzw. meinem Tier einen schönen, gesicherten Lebensabend auf dem Gnadenhof zu bescheren.

Wenn Sie Fragern haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

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